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Antrag auf Versorgung mit Wasser


​Aktueller Härtebereich Trinkwasser

 Die Wasserversorgungsunternehmen haben dem Verbraucher mindestens einmal jährlich den Härtebereich des Trinkwassers mitzuteilen. Ferner bei jeder nicht nur vorübergehenden Änderung des Härtebereichs. Nach § 9 des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche für Trinkwasser wie folgt anzugeben: Härtebereich weichweniger als 1,5 MillimolCalciumcarbonat je Liter,(entspricht 8,4° dH)Härtebereich mittel1,5 bis 2,5 MillimolCalciumcarbonat je Liter,(entspricht 8,4 bis 14° dH)Härtebereich hartmehr als 2,5 MillimolCalciumcarbonat je Liter(entspricht mehr als 14° dH). Das untersuchte Trinkwasser der Gemeinde Lautenbach hat nach der letzten Untersuchung vom 26. März 2024 eine Gesamthärte von 7,5° dH (1,3 Millimol Calciumcarbonat je Liter) und ist somit in den weichen Härtebereich einzuordnen.

 

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