Impressionen aus Lautenbach

Schutz geistigen Eigentums

Gewerbliche Schutzrechte können sicherstellen, dass sich andere Ihre Idee nicht zu eigen und vor Ihnen zu Geld machen. Eine Erfindung auf einem technischen Gebiet können Sie beispielsweise schützen, indem Sie ein Patent dafür anmelden.

Persönliche geistige Schöpfungen sind hingegen durch das Urheberrecht geschützt.

Freigabevermerk

Stand: 20.10.2023

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

 

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Anmeldung Feuer

Rathaus Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag9:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch14:00 - 18 Uhr

Schließtage:

23.12.2024
24.12.2024
27.12.2024
30.12.2024
31.12.2024

Kontakt

Gemeinde Lautenbach
Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
Fon 07802 - 9259-0
info@lautenbach-renchtal.de