Impressionen aus Lautenbach

Gesplittete Abwassergebühr

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in Lautenbach wird bisher für das Ableiten und Reinigen des Abwassers, wie in vielen anderen Kommunen in Baden-Württemberg üblich, ein Einheitsgebührensatz berechnet. Danach wurde bisher die Höhe der Abwassergebühr grundsätzlich nach der Menge des bezogenen Frischwassers berechnet (sogenannter „Frischwassermaßstab").

Die Anwendung dieses reinen „Frischwassermaßstabs" wurde am 11. März 2010 durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim für unrechtmäßig befunden. Aus diesem Anlass sind nun alle Kommunen in Baden-Württemberg verpflichtet, ab sofort das Schmutz- und Niederschlagswasser gebührenrechtlich zu trennen. Die Spaltung der bisherigen Gesamtabwassergebühr bedeutet grundsätzlich keine Gebührenerhöhung, sondern bewirkt ausschließlich eine gerechtere Verteilung der Entsorgungskosten.

Aus diesem Grund wird die Gemeinde Lautenbach rückwirkend zum 01. Januar 2011 die sogenannte gesplittete Abwassergebühr einführen. Dabei wird der Schmutzwasseranteil des Abwassers weiterhin nach der verbrauchten Frischwassermenge und der Niederschlagswasseranteil künftig nach der bebauten und befestigten Grundstücksfläche berechnet, die an die Kanalisation angeschlossen ist.

Als ökologischer Nebeneffekt schafft die getrennte Gebühr auch den Anreiz, künftig weniger Niederschlagswasser in die Kanäle einzuleiten und stattdessen vermehrt auf dem Grundstück zu versickern, zum Beispiel auch durch die Entsiegelung von Flächen.

Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in Lautenbach ist eine Gemeinschaftsaufgabe der Gemeinde und aller Bürgerinnen und Bürger. Für die Umstellung der Gebühr brauchen wir auch Sie. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden Sie in allen Fragen unterstützen. Wir werden Sie in den nächsten Wochen und Monaten umfassend informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Krechtler

Bürgermeister

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

Wie in allen Gemeinden in Baden-Württemberg wird auch in unserem Bereich im Jahr 2011 die sogenannte gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Hierzu folgende Informationen:

Warum wird 2011 die gesplittete Gebühr eingeführt?

Bislang wurden die Abwassergebühren nach dem einheitlichen Frischwasser-Maßstab berechnet. Dies bedeutet, dass der Abwassergebühr die entnommene Frischwassermenge zugrunde gelegt wurde. Obwohl die der öffentlichen Kanalisation zugeführte Niederschlagswassermenge einen Teil der gesamten Abwasserkosten verursacht, fand dies beim bisherigen Gebührenmaßstab keine Berücksichtigung.

Mit Urteil vom 11.03.2010 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden, dass diese Berechnungsweise nicht mehr zulässig ist. Damit ist praktisch jede Gemeinde in Baden-Württemberg verpflichtet, die Kosten der Abwasserbeseitigung getrennt (gesplittet) nach Schmutz- und Niederschlagswasser zu berechnen.

Die Schmutzwassergebühr wird dabei weiterhin nach Maßgabe des Frischwasserbezugs abgerechnet. Da hierbei jedoch die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung heraus gerechnet werden, fällt die Schmutzwassergebühr geringer aus als die bisherige (einheitliche) Abwassergebühr.

Maßstab für die Höhe der Niederschlagswassergebühr ist die befestigte (versiegelte) Fläche eines Grundstücks, durch die Niederschlagswasser den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird. Je nach Versiegelungsgrad, das heißt Wasserdurchlässigkeit der gewählten Bodenbefestigung, können die gebührenpflichtigen Grundstücksbesitzer den zu veranlagenden Flächenanteil und damit die zu entrichtende Niederschlagsgebühr verringern.


Wie wird die Einführung der gesplitteten Gebühr ablaufen?

Um Kosten zu sparen haben wir uns gemeinsam mit vielen badischen Kommunen auf ein einheitliches Verfahren mit größtmöglicher Genauigkeit geeinigt. Durch die gemeinsame Beratung durch das in unserer Region qualifizierte öffentlich bestellte Vermessungsbüro Ortmann können weitreichende Synergien genutzt werden.

Vor kurzem wurden in unserer Region Luftbilder mit der aktuellen Bebauungssituation erstellt. Die zur Berechnung nötigen Flächendaten werden im Rahmen der detaillierten Auswertung dieser Luftbilder gewonnen. Anschließend werden an alle Grundstückseigentümer die jeweils ermittelten befestigten Flächen eines jeden Grundstücks in einem Lageplan mit einem Fragebogen versandt. Die Grundstückseigentümer haben somit die Möglichkeit, die Angaben zu kontrollieren und gegebenenfalls zu korrigieren (Selbstauskunft). Ausführliche Hilfestellung erhalten die Grundstückseigentümer durch Bürgerinformationsveranstaltungen, eine Informationsbroschüre einschließlich Ausfüllanleitung für diese Fragebögen.

Unter www.gesplittete-abwassergebuehr-baden.de können Sie bereits jetzt weitere Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr erhalten. Die entsprechende Informationsbroschüre zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr liegt bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung aus.


Abschließende Infos

Wir dürfen nochmals betonen, dass es sich nicht um die Einführung einer neuen Gebühr handelt sondern lediglich um die Aufteilung der letztendlich selben Kosten der Abwasserbeseitigung in zwei Bestandteile.

Im Moment müssen Sie als Grundstückseigentümer nichts weiter veranlassen. Die Kommune wird Sie wegen der Informationsveranstaltungen rechtzeitig informieren und weitere Informationen (bspw. im Amtsblatt, auf der Homepage, usw...) bereitstellen.


 

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