Impressionen aus Lautenbach
Leistungen

Verlust von Berechtigungsabschnitten anzeigen

Sie haben Ihren Berechtigungsabschnitt verloren? Erklären Sie hier den Verlsit

Zuständige Stelle

  • für Schüler kreiseigener Schulen: das Landratsamt
  • für alle anderen Schüler: der jeweilige Schulträger (die Stadt-/Gemeindeverwaltung bzw. der Träger der Privatschule)

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen ist eine Antragsstellung sowie gegebenenfalls das Einreichen der erforderlichen Unterlagen.

Verfahrensablauf

Nach Antragsstellung erfolgt die Prüfung und die Bekanntgabe des Ergebnisses.

Erforderliche Unterlagen

Gegebenenfalls werden erforderliche Unterlagen im Laufe des Verfahrens angefordert.

Rechtsgrundlage

  • § 18 des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich
  • Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten
  • Ergänzende Richtlinien für das Abrechnungs- und Erstattungsverfahren
 

aktuelle Ausschreibungen

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Anmeldung Feuer

Rathaus Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag9:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch14:00 - 18 Uhr

Schließtage:

23.12.2024
24.12.2024
27.12.2024
30.12.2024
31.12.2024

Kontakt

Gemeinde Lautenbach
Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
Fon 07802 - 9259-0
info@lautenbach-renchtal.de