Verlust von Berechtigungsabschnitten anzeigen
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Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
- für Schüler kreiseigener Schulen: das Landratsamt
- für alle anderen Schüler: der jeweilige Schulträger (die Stadt-/Gemeindeverwaltung bzw. der Träger der Privatschule)
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen ist eine Antragsstellung sowie gegebenenfalls das Einreichen der erforderlichen Unterlagen.
Verfahrensablauf
Nach Antragsstellung erfolgt die Prüfung und die Bekanntgabe des Ergebnisses.
Erforderliche Unterlagen
Gegebenenfalls werden erforderliche Unterlagen im Laufe des Verfahrens angefordert.
Rechtsgrundlage
- § 18 des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich
- Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten
- Ergänzende Richtlinien für das Abrechnungs- und Erstattungsverfahren