Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Heimaufsicht und Gewerbe
Beschreibung
Das Sachgebiet Heimaufsicht und Gewerbe gliedert sich in die Bereiche
- Heimaufsicht: Am 31. Mai 2014 ist das Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege, das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG), in Kraft getreten. Dieses Gesetz dient dem Schutz von Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer Einrichtungen (Heimen) und ambulant betreuten Wohngemeinschaften vor Beeinträchtigungen der Würde, Privatheit und ihren berechtigten Interessen.
- Gewerbe: Der Fachbereich Gewerbe bearbeitet Angelegenheiten des Gewerbe- und Gaststättenrechts sowie des Prostituiertenschutzgesetzes.
Kontakt
Telefon (07 81) 805-90 60
Fax (07 81) 805-90 61
E-Mail heimaufsicht@ortenaukreis.de
Internet
http://www.ortenaukreis.de
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Das Betreten unserer Dienststellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Arbeitstag (Mo - Fr)
08:30 Uhr
- 12:00 Uhr
Montag
14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Dienstag
14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
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- 16:00 Uhr