Impressionen aus Lautenbach

Beendigung des Studiums

Wenn Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen oder frühzeitig abgebrochen haben, Ihren Prüfungsanspruch endgültig verloren oder sich nicht rückgemeldet haben, werden Sie von Ihrer Hochschule exmatrikuliert. Das heißt, Ihr Studium gilt als beendet.

Mit Beendigung des Studiums (Exmatrikulation) enden auch viele finanzielle Unterstützungen wie beispielsweise BAföG, Kindergeld, Kinderfreibeträge und die Familienkrankenversicherung. Deshalb müssen Sie die zuständigen Behörden, gegebenenfalls Ihre Arbeitgeber und Ihre Krankenkasse über das Ende Ihres Studiums informieren.

Tipp: Beim Einstieg in das Berufsleben stehen Ihnen die Hochschulteams der Bundesagentur für Arbeit sowie der Career-Services/Career-Center Ihrer Hochschule mit Weiterbildungsangeboten, Kontakten zu Arbeitgebern, Jobbörsen und Bewerbertrainings zur Seite. Kontakt zu potenziellen Arbeitgebern können Sie auch über die Alumni-Vereine Ihrer Hochschule finden.

Zugehörige Leistungen

Freigabevermerk

09.05.2022 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg

 

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2024

23.12.2024
24.12.2024
27.12.2024
30.12.2024
31.12.2024

2025

27.02.2025 nachmittags
02.05.2025
30.05.2025
20.06.2025
31.07.2025
24.12.2025
29.12.2025
30.12.2025
31.12.2025

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