Grundsteuerreform
Zum 01.01.2025 tritt das neue Grundsteuerrecht in Kraft.
Hintergrund der Neuregelung ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018, mit der die bisherigen Bewertungsvorschriften für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt wurden.
In der Entscheidung des Gerichts wurde der Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2019 eine gesetzliche Neuregelung zu treffen.
Für die Umsetzung des neuen Rechts wurde eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2024 festgelegt.
Bei der Neuregelung des Grundsteuerrechts hat das Land Baden-Württemberg von einer Öffnungsklausel des Grundgesetzes Gebrauch gemacht und ein eigenes Landesgrundsteuergesetz (LGrStG BaWü) beschlossen.
Danach gilt in Baden-Württemberg das „modifizierte Bodenwertmodell“.
Als Bemessungsgrundlage der Grundsteuer B wird daher künftig die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert herangezogen.
Die Gebäudewerte auf den Grundstücken sind hingegen für die Grundsteuer nicht mehr relevant.
Häufig gestellte Fragen und deren Antworten finden Sie in dem Dokument „Grundsteuerreform – FAQs“.