Impressionen aus Lautenbach

Grundsteuerreform

Zum 01.01.2025 tritt das neue Grundsteuerrecht in Kraft.
 
Hintergrund der Neuregelung ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018, mit der die bisherigen Bewertungsvorschriften für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt wurden.
In der Entscheidung des Gerichts wurde der Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2019 eine gesetzliche Neuregelung zu treffen.

Für die Umsetzung des neuen Rechts wurde eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2024 festgelegt.

Bei der Neuregelung des Grundsteuerrechts hat das Land Baden-Württemberg von einer Öffnungsklausel des Grundgesetzes Gebrauch gemacht und ein eigenes Landesgrundsteuergesetz (LGrStG BaWü) beschlossen.

Danach gilt in Baden-Württemberg das „modifizierte Bodenwertmodell“.

Als Bemessungsgrundlage der Grundsteuer B wird daher künftig die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert herangezogen.

Die Gebäudewerte auf den Grundstücken sind hingegen für die Grundsteuer nicht mehr relevant.
 
Häufig gestellte Fragen und deren Antworten finden Sie in dem Dokument „Grundsteuerreform – FAQs“.


 

aktuelle Ausschreibungen

Ihr Auskunftservice für Ihren Ausweis

Zur Auskunft auf Foto klicken
für nähere Informationen Bild anklicken

Anmeldung Feuer

Rathaus Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag9:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch14:00 - 18 Uhr

Schließtage:

2025

27.02.2025 
02.05.2025
30.05.2025
20.06.2025
31.07.2025
24.12.2025
29.12.2025
30.12.2025
31.12.2025

Kontakt

Gemeinde Lautenbach
Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
Fon 07802 - 9259-0
info@lautenbach-renchtal.de