Impressionen aus Lautenbach

Gemeinschaftsschule

Die Gemeinschaftsschule umfasst in jedem Fall die Klassen 5 bis 10 (Sekundarstufe I) und kann auch eine Grundschule (Primarstufe) sowie im Anschluss an Klasse 10 eine dreijährige gymnasiale Oberstufe (Sekundarstufe II) führen. Sie führt auch in diesen Fällen die Schulartbezeichnung Gemeinschaftsschule.

Die Besonderheiten der Gemeinschaftsschule in der Sekundarstufe I sind:

  • Die Kinder lernen auch nach Klasse 4 gemeinsam.
  • Die Entscheidung über den angestrebten Schulabschluss fällt später.
  • In regelmäßigen Coaching-Gesprächen werden die Schülerinnen und Schüler in Fragen ihrer individuellen Lernentwicklung beraten.
  • Die Schülerinnen und Schüler lernen, ihren Fähigkeiten entsprechend, in jedem Fach auf der für sie passenden Niveaustufe:
    • dem erweiterten Niveau (E), das zum Abitur führt,
    • dem mittleren Niveau (M), das zum Realschulabschluss führt oder
    • dem grundlegenden Niveau (G), das zum Hauptschulabschluss führt.

Alle Gemeinschaftsschulen sind in den Klassenstufen 5 bis 10 an vier oder drei Tagen in der Woche verbindliche Ganztagsschulen in einem Umfang von acht Zeitstunden pro Tag.

Die Gemeinschaftsschule ist eine leistungsorientierte Schule, die allen Kindern ein vielfältiges und motivierendes Lernangebot bietet. Im Schulalltag einer verbindlichen Ganztagsschule wechseln sich Lernphasen mit Phasen der Bewegung und Entspannung sinnvoll ab.

Auch andere Formen des Ausgleichs wie etwa sportliche oder kulturelle Aktivitäten finden ihren Platz. Hausaufgaben werden in der Regel durch individuelles und kooperatives Lernen ersetzt und sind damit Schulaufgaben.

Ein Jahr vor dem Abschlussjahr entscheiden die Eltern über den angestrebten Schulabschluss des Kindes.

Mögliche Abschlüsse sind:

  • Abitur am Ende der dreijährigen gymnasialen Oberstufe an einer Gemeinschaftsschule oder an einem allgemein bildenden beziehungsweise beruflichen Gymnasium
  • Realschulabschluss nach Klasse 10,
  • Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10.

Das Abitur berechtigt zum Studium an einer Hochschule, nach dem Real- oder dem Hauptschulabschluss stehen den Schülerinnen und Schülern die Anschlüsse an die beruflichen Schulen oder die Berufsausbildung offen.

Während der Schulzeit ist ein Wechsel aus einer Gemeinschaftsschule an jede allgemein bildende Schule in Baden-Württemberg möglich. Die Voraussetzungen für den Wechsel an eine andere Schulart sind in der Multilateralen Versetzungsordnung geregelt.

Informationen zum Anmeldeverfahren können Sie bei der jeweiligen Gemeinschaftsschule erfragen.

Freigabevermerk

19.10.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg

 

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