Impressionen aus Lautenbach

Gültigkeit von ausländischen Führerscheinen

Sie haben einen ausländischen Führerschein?

Hier erfahren Sie, ob dieser weiterhin in Deutschland gültig ist:

  • EU-Führerscheine: Ihr ausländischer Führerschein wird in Deutschland anerkannt.
    Außerdem können Sie unter erleichterten Bedingungen einen deutschen Führerschein erhalten.

Achtung: Wenn Sie Ihren Führerschein der Klasse C oder D einschließlich deren Anhänger- und/oder Unterklassen umtauschen und gleichzeitig verlängern lassen möchten, müssen Sie einen Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung vorlegen.

  • Führerscheine aus den übrigen Staaten: Sie müssen den ausländischen Führerschein umschreiben lassen.

Achtung: Ihr ausländischer Führerschein wird mit Ablauf von sechs Monaten ab dem Tag der Einreise ungültig. Dann dürfen Sie in Deutschland kein Fahrzeug mehr fahren.

Freigabevermerk

09.07.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

 

aktuelle Ausschreibungen

für nähere Informationen Bild anklicken

Anmeldung Feuer

Rathaus Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag9:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch14:00 - 18 Uhr

Schließtage:

23.12.2024
24.12.2024
27.12.2024
30.12.2024
31.12.2024

Kontakt

Gemeinde Lautenbach
Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
Fon 07802 - 9259-0
info@lautenbach-renchtal.de