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Leistungen

Errichtung von Zoos beantragen

Zoos sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden, um sie zur Schau zu stellen. Die Errichtung, die wesentliche Änderung und der Betrieb solcher Einrichtungen bedürfen der Genehmigung. Zirkusse und Tierhandlungen gelten nicht als Zoos.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat verschiedene Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren, Vögeln, Reptilien und Zierfischen herausgegeben, die bei der Beurteilung von Zoos zugrunde zu legen sind.

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Benötigt wird ein schriftlicher Antrag mit umfangreichen Antragsunterlagen, die im Merkblatt Errichtung von Zoos aufgelistet sind.

Verfahrensablauf

Nach Antragsstellung erfolgt die Prüfung und die Bekanntgabe des Ergebnisses.

Erforderliche Unterlagen

Bitte entnehmen Sie die Liste der erforderlichen Unterlagen dem Merkblatt Errichtung von Zoos (Downloads).

 

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Anmeldung Feuer

Rathaus Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag9:00 - 12:00 Uhr
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Schließtage:

2024

23.12.2024
24.12.2024
27.12.2024
30.12.2024
31.12.2024

2025

27.02.2025 nachmittags
02.05.2025
30.05.2025
20.06.2025
31.07.2025
24.12.2025
29.12.2025
30.12.2025
31.12.2025

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