Impressionen aus Lautenbach
Leistungen

Abfallablagerungen - Mitteilung an Behörde

Einschreiten bei unerlaubten Abfallablagerungen oder bei unzulässigem Verbrennen von Abfällen

Leistungsdetails

Voraussetzungen

-

Verfahrensablauf

Leider ist immer wieder festzustellen, dass Abfälle in der freien Landschaft oder sonstigen Grundstücken abgelagert oder verbrannt werden. Dies stellt einen Verstoß gegen die Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes dar.

Falls das Landratsamt hiervon Kenntnis erlangt, wird unter Mithilfe der Polizei versucht, den oder die Umweltsünder zu ermitteln. Unzulässige Abfallablagerungen werden beseitigt.

Falls Sie uns eine unzulässige Abfallablagerung mitteilen möchten, schreiben Sie uns bitte unter: gewerbeaufsicht@ortenaukreis.de
Sie sollten hierbei die Ablagerungsstelle und - wenn möglich - auch die Art und Menge der Abfälle beschreiben.

Erforderliche Unterlagen

-

 

aktuelle Ausschreibungen

Ihr Auskunftservice für Ihren Ausweis

Zur Auskunft auf Foto klicken
für nähere Informationen Bild anklicken

Anmeldung Feuer

Rathaus Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag9:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch14:00 - 18 Uhr

Schließtage:

2025

27.02.2025 
02.05.2025
30.05.2025
20.06.2025
31.07.2025
24.12.2025
29.12.2025
30.12.2025
31.12.2025

Kontakt

Gemeinde Lautenbach
Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
Fon 07802 - 9259-0
info@lautenbach-renchtal.de