Abfallablagerungen - Mitteilung an Behörde
Einschreiten bei unerlaubten Abfallablagerungen oder bei unzulässigem Verbrennen von Abfällen
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
Leider ist immer wieder festzustellen, dass Abfälle in der freien Landschaft oder sonstigen Grundstücken abgelagert oder verbrannt werden. Dies stellt einen Verstoß gegen die Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes dar.
Falls das Landratsamt hiervon Kenntnis erlangt, wird unter Mithilfe der Polizei versucht, den oder die Umweltsünder zu ermitteln. Unzulässige Abfallablagerungen werden beseitigt.
Falls Sie uns eine unzulässige Abfallablagerung mitteilen möchten, schreiben Sie uns bitte unter: gewerbeaufsicht@ortenaukreis.de
Sie sollten hierbei die Ablagerungsstelle und - wenn möglich - auch die Art und Menge der Abfälle beschreiben.
Erforderliche Unterlagen
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