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Leistungen

Anzeige über den Besitz von Magazinen oder Magazingehäusen

Wer Magazine besitzt, die seit der Waffenrechtsänderung 2020 als verbotene Magazine oder Magazingehäuse gelten hat diese bis zum 01.09.2021 bei der zuständigen Waffenbehörde anzuzeigen.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Anzeigefrist bis 01.09.2021

Magazine die nach Gesetzesänderung 2020 als verbotene Gegenstände eingestuft sind

Verfahrensablauf

Das Formular Anzeige über den Besitz sowie die zugehörigen Rechnungen / Belege müssen bis zum 01.09.2021 (Eingang bei der Behörde) der zuständigen Waffenbehörde vorgelegt werden.

Erforderliche Unterlagen

Vordruck Anzeige über den Besitz von Magazinen oder Magazingehäusen

Rechnungen oder Belege über den Erwerb

 

aktuelle Ausschreibungen

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Anmeldung Feuer

Rathaus Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag9:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch14:00 - 18 Uhr

Schließtage:

23.12.2024
24.12.2024
27.12.2024
30.12.2024
31.12.2024

Kontakt

Gemeinde Lautenbach
Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
Fon 07802 - 9259-0
info@lautenbach-renchtal.de