Impressionen aus Lautenbach
Leistungen

Bibliothek - Pflichtexemplare abgeben (Verleger)

Als Verleger und Herausgeber müssen Sie jeweils ein Exemplar Ihrer Veröffentlichungen kostenlos den Landesbibliotheken übergeben.

Durch diese Regelung soll die gesamte Medienproduktion eines bestimmten Gebietes vollständig an einer zentralen Stelle aufbewahrt werden.

Zuständige Stelle

Die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe oder die Württembergische Landesbibliothek in Stuttgart

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Veröffentlichungen sind:

  • gedruckte Veröffentlichungen,
  • digitale Veröffentlichungen,

Diese Veröffentlichungen können herausgegeben worden sein:

  • in einem der vielen Verlage Baden-Württembergs,
  • von einer Behörde,
  • einem Verein,
  • einer Firma oder
  • von einer Privatperson im Selbstverlag.

Verfahrensablauf

Sie müssen je ein Exemplar Ihrer Veröffentlichungen abgeben:

  • an die Württembergische Landesbibliothek in Stuttgart und
  • an die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe.

Fristen

Die Pflichtexemplare müssen innerhalb einer Woche nach dem Beginn des Verkaufs abgeliefert werden.

Erforderliche Unterlagen

Keine.

Kosten

Wenn die kostenlose Abgabe nicht zumutbar ist, z.B. wenn sehr wenige Stücke produziert werden, kann der Verleger bei der zuständigen Landesbibliothek einen Kostenersatz beantragen.

Hinweise

Hinweis: Sie müssen von allen Veröffentlichungen zwei Exemplare auch an die Deutsche Nationalbibliothek abliefern.

Freigabevermerk

10.05.2022 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg

 

aktuelle Ausschreibungen

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Anmeldung Feuer

Rathaus Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag9:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch14:00 - 18 Uhr

Schließtage:

2024

23.12.2024
24.12.2024
27.12.2024
30.12.2024
31.12.2024

2025

27.02.2025 nachmittags
02.05.2025
30.05.2025
20.06.2025
31.07.2025
24.12.2025
29.12.2025
30.12.2025
31.12.2025

Kontakt

Gemeinde Lautenbach
Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
Fon 07802 - 9259-0
info@lautenbach-renchtal.de