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Leistungen

Infektionskrankheiten - Meldung und Beratung

Wurde eine Erkrankung bzw. ein Erreger nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) bei Ihnen festgestellt bzw. nachgewiesen, so ist es unsere Aufgabe, solchen Erkrankungen nachzugehen und möglichst die Ansteckungsquelle zu finden, damit eine Weiterverbreitung verhindert werden kann.

Es erfolgt die Kontaktaufnahme mit dem Erkrankten oder Erziehungsberechtigten zur Ermittlung der Infektionsquelle sowie Übermittlung von Hinweisen und Erläuterungen über Verhaltensweisen, um weitere Infektionen in Einrichtungen und im privaten wie auch im beruflichen Bereich zu verhindern.

 

Meldepflicht

Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet Mediziner, den Verdacht, die Erkrankung sowie den Tod der in § 6 des Infektionsschutzgesetzes benannten Krankheiten dem Gesundheitsamt zu melden.

In gleicher Weise sind Laboratorien vepflichtet, den direkten oder indirekten Nachweis der in § 7 des Infektionsschutzgesetzes benannten Krankheitserreger zu melden.

Zusätzlich sind Gemeinschaftseinrichtung verpflichtet, die in § 34 des Infektionsschutzgesetzes benannten Krankheiten dem Gesundheitsamt zu melden.

Die meldepflichtigen Infektionskrankheiten und Erreger sind im Infektionsschutzgesetz aufgelistet.

Sie können uns die Krankheit über folgende Wege melden:

- datensicher über unser Online-Formular (hier)

oder

- das ausgefüllte Meldeformular (hier) per Post an:
Gesundheitsamt Ortenaukreis
Leutkirchstr. 34b,
77723 Gengenbach
Tel: 0781 805 6443
Fax: 0781 805 1143.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den jeweiligen Voraussetzungen mit der zuständigen Stelle in Verbindung.

Verfahrensablauf

Bitte setzen Sie sich bei Fragen zum jeweiligen Verfahrensablauf mit der zuständigen Stelle in Verbindung.

Fristen

Bitte setzen Sie sich bei Fragen zuden jeweiligen Fristen mit der zuständigen Stelle in Verbindung.

Erforderliche Unterlagen

Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den erforderlichen Unterlagen mit der zuständigen Stelle in Verbindung.

Kosten

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Hinweise

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Vertiefende Informationen

Meldebögen gemäß §6 IfSG (Arzt)

Infektionsschutzgesetz

Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Meldeformular an:
Gesundheitsamt Ortenaukreis
Leutkirchstr. 34b,
77723 Gengenbach
Tel: 0781 805 6443
Fax: 0781 805 1143.

Freigabevermerk

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aktuelle Ausschreibungen

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Kontakt

Gemeinde Lautenbach
Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
Fon 07802 - 9259-0
info@lautenbach-renchtal.de