Impressionen aus Lautenbach
Leistungen

Sammelerlaubnis beantragen

Das Sammeln von wild wachsenden Pflanzen und wild lebenden Tieren der nicht besonders geschützten Arten für den Handel und für gewerbliche Zwecke ist erlaubnispflichtig.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Für das Erteilen einer Sammelerlaubnis benötigt die untere Naturschutzbehörde einen schriftlichen Antrag, der Angaben über
 
  • den Sammelgegenstand
  • die Sammelmenge
  • den Sammelort und
  • die Sammeldauer enthält.
 
Außerdem ist ein Lageplan vorzulegen, in dem das Sammelgebiet eingezeichnet ist.

Verfahrensablauf

-

Erforderliche Unterlagen

Schriftlicher Antrag mit Lageplan

Rechtsgrundlage

§ 39 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz

 

aktuelle Ausschreibungen

für nähere Informationen Bild anklicken

Anmeldung Feuer

Rathaus Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag9:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch14:00 - 18 Uhr

Schließtage:

23.12.2024
24.12.2024
27.12.2024
30.12.2024
31.12.2024

Kontakt

Gemeinde Lautenbach
Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
Fon 07802 - 9259-0
info@lautenbach-renchtal.de