Impressionen aus Lautenbach
Leistungen

Schulzeugnis ausstellen

Schulen dokumentieren die Leistungen der Schülerinnen und Schüler sowie die damit gegebenenfalls verbundenen Entscheidungen (zum Beispiel Versetzungsentscheidung), Qualifikationen und Abschlüsse in der Regel in Halbjahres-, Jahres-, Abgangs-, Abschluss- und Prüfungszeugnissen.

Zuständige Stelle

Die Zeugnisausgabe erfolgt durch die Schule, die von der Schülerin oder dem Schüler besucht wird beziehungsweise zuletzt besucht wurde.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Um ein Schulzeugnis zu erhalten, ist grundsätzlich der regelmäßige Besuch einer öffentlichen Schule oder einer staatlich anerkannten Ersatzschule in freier Trägerschaft (Privatschule) erforderlich.

Verfahrensablauf

Halbjahres-, Jahres-, Abschluss- und Prüfungszeugnisse werden von der Schule automatisch ausgestellt, eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Dies gilt auch für Abgangszeugnisse für Schülerinnen und Schüler, welche die Abschlussprüfung nicht bestanden haben und die Schule verlassen.

Abgangszeugnisse können darüber hinaus auf Antrag ausgestellt werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht vorzeitig die Schule verlässt, ohne das Ziel des Bildungsgangs erreicht zu haben.

Halbjahreszeugnisse werden in der Regel in der Zeit vom 1. bis 10. Februar ausgegeben, Jahreszeugnisse an einem der letzten sieben Unterrichtstage. Für die Ausgabe von Abgangs-, Abschluss- und Prüfungszeugnissen kann es hiervon abweichende Regelungen geben. Abgangszeugnisse erhalten das Datum des letzten Schultags.

Ist am Tage der Zeugnisausgabe eine Schülerin oder ein Schüler aufgrund von Beurlaubung, Krankheit oder anderen nicht selbst zu vertretenden Gründen nicht anwesend, so ist das Zeugnis den Eltern oder bei Volljährigkeit der Schülerin oder dem Schüler in einem verschlossenen Umschlag zu übermitteln.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweise

keine

Freigabevermerk

18.06.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg

 

aktuelle Ausschreibungen

Ihr Auskunftservice für Ihren Ausweis

Zur Auskunft auf Foto klicken
für nähere Informationen Bild anklicken

Anmeldung Feuer

Rathaus Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag9:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch14:00 - 18 Uhr

Schließtage:

2025

27.02.2025 
02.05.2025
30.05.2025
20.06.2025
31.07.2025
24.12.2025
29.12.2025
30.12.2025
31.12.2025

Kontakt

Gemeinde Lautenbach
Hauptstraße 48
77794 Lautenbach
Fon 07802 - 9259-0
info@lautenbach-renchtal.de