Impressionen aus Lautenbach
Leistungen

Wasserkraftanlagen bis 1.000 kW - Zulassung für Bau und Erweiterung beantragen

Für die Errichtung/den Betrieb von Wasserkraftanlagen brauchen Sie eine wasserrechtliche Zulassung.

Zuständige Stelle

die untere Wasserbehörde

Untere Wasserbehörde ist

  • für Stadtkreise: die Stadtverwaltung
  • für Landkreise: das Landratsamt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die wesentlichen Voraussetzungen stehen im Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG), vor allem was Durchgängigkeit, Mindestwasserführung und Fischschutz betrifft.

Außerdem müssen Sie beachten:

  • Bewirtschaftungsziele zur Erreichung eines guten ökologischen Zustands oder eines guten ökologischen Potenzials
  • ergänzende, landesrechtliche Regelungen des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG BW), vor allem auch das Effizienzgebot für die Nutzung von Wasserkraft
  • natur- und artenschutzrechtliche Bestimmungen

Alle dies kann unter Umständen zu einer Versagung führen.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich frühzeitig an die zuständige Stelle. Diese kann vorab klären, ob der Standort grundsätzlich für Ihr Vorhaben zur Nutzung von Wasserkraft geeignet ist.
Tipp: Vereinbaren Sie für die Vorabklärung mit der Behörde möglichst einen Termin vor Ort am betreffenden Fließgewässer. Vorabklärungen, die nur auf wenigen Unterlagen beruhen, sind zwar für die Planung des Vorhabens hilfreich, für die endgültige Entscheidung im späteren Verfahren haben sie aber nur eine beschränkte Aussagekraft.

Für die eigentliche wasserrechtliche Zulassung sind mehrere Verfahren denkbar:

  • Planfeststellungsverfahren
    Muss u. a. dann durchgeführt werden, wenn für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
  • Plangenehmigungsverfahren
    Ist keine UVP erforderlich, kann u. U. auch eine Plangenehmigung ausreichend sein.
  • Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren
    Da die Wasserkraftnutzung mit Gewässerbenutzungen verbunden ist, brauchen Sie regelmäßig eine wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung. Im Falle einer Planfeststellung/Plangenehmigung entscheidet die Planfeststellungs-/Plangenehmigungsbehörde auch über die Erteilung der Erlaubnis oder Bewilligung (§ 19 WHG).

Erforderliche Unterlagen

Für Vorabklärungen müssen Sie einen Lageplan und eine grobe Konzeption und Dimensonierung der Anlage mit den wichtigen Abflussdaten des Gewässers vorlegen. Aus diesen müssen Umfang und Auswirkungen des Vorhabens hervorgehen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Welche Unterlagen Sie für das Zulassungsverfahren benötigen, klären Sie am besten auch mit der zuständigen Stelle.

Kosten

richten sich nach dem

  • Verwaltungsaufwand und
  • Ihrem wirtschaftlichen oder sonstigen Interesse

Bearbeitungsdauer

hängt von der Komplexität des Vorhabens, z.B. von den erforderlichen Untersuchungen ab

 

aktuelle Ausschreibungen

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Rathaus Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag9:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch14:00 - 18 Uhr

Schließtage:

23.12.2024
24.12.2024
27.12.2024
30.12.2024
31.12.2024

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