Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Jugendamt Lahr
Kontakt
Telefon (0 78 21) 9 54 49-23 00
Fax (0 78 21) 9 54 49-22 22
E-Mail jugendamt@ortenaukreis.de
Internet
http://www.ortenaukreis.de
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Das Betreten unserer Dienststellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Arbeitstag (Mo - Fr)
08:30 Uhr
- 12:00 Uhr
Montag
14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Dienstag
14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Mittwoch
14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr
- 16:00 Uhr
Leistungen
- Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen
- Beistandschaft des Jugendamts anfragen
- Betreuungsunterhalt für nicht verheiratete Mütter und Väter beantragen
- Erlaubnis zur Vollzeitpflege beantragen
- Erziehung in einem Heim oder einer anderen betreuten Wohnform beantragen
- Erziehung in einer Pflegefamilie beantragen (Vollzeitpflege)
- Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
- Erziehungsbeistand - Unterstützung durch Betreuungshelfer beantragen
- Erziehungsberatung in Anspruch nehmen
- Hilfe für junge Volljährige beantragen
- Hilfeplan aufstellen
- Kindertageseinrichtungen - Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung beantragen
- Kindertagespflege – Kostenübernahme beantragen
- Krankenhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz beantragen
- Sorgeerklärungen abgeben
- Umgangsrecht - Regelung des Umgangs mit dem Kind beantragen
- Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen
- Vorübergehende Aufnahme von Kindern und Jugendlichen an einem sicheren Ort beantragen