Impressionen aus Lautenbach

Krankenversicherung

Menschen mit schwerer Behinderung können einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig beitreten. Den Beitritt müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntgabe des Feststellungsbescheids der Schwerbehinderteneigenschaft erklären.

Das Recht zum Beitritt hängt davon ab, ob Sie, Ihr Ehegatte, Lebenspartner oder Lebenspartnerin oder ein Elternteil bestimmte Versicherungszeiten erfüllt haben oder erfüllt hat.

Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen unabhängig von einer Altersgrenze familienversichert bleiben.

Die Krankenkasse kann das Beitrittsrecht von Menschen mit schwerer Behinderung von einer Altersgrenze abhängig machen. Die meisten Krankenkassensatzungen sehen Altershöchstgrenzen vor, die zwischen dem 45. und 55. Lebensjahr liegen.

Rechtsgrundlage

Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V):

  • § 9 Freiwillige Versicherung

Zugehörige Leistungen

Freigabevermerk

02.07.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

 

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Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag9:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch14:00 - 18 Uhr

Schließtage:

23.12.2024
24.12.2024
27.12.2024
30.12.2024
31.12.2024

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