Impressionen aus Lautenbach

Organisation einer Stiftung

Die Stiftungsorganisation wird weitgehend durch die stiftende Person selbst schon in der Satzung festgelegt.

Die Stiftung hat keine Mitglieder, wie beispielsweise ein Verein, sondern Organe. Als einziges Organ einer Stiftung ist der Vorstand gesetzlich vorgegeben. Dieser kann auch aus einer Person bestehen.

Darüber hinaus kann die stiftende Person weitere Organe (z.B. Stiftungsrat, Kuratorium, Beirat) einrichten, die entscheidende, beratende oder kontrollierende Funktionen haben können.

Die stiftende Person kann auch selbst Mitglied in einem der Organe sein.

Die Organisationsstruktur der Stiftung wird vom Stiftungszweck, dem Umfang der Vermögensausstattung und der Art der Stiftung bestimmt. So bedarf beispielsweise eine hoch dotierte Kapitalstiftung dann eines differenzierten Verwaltungsapparates, wenn ihre Zwecksetzung allgemein gehalten ist und ein breites Wirkungsspektrum umfasst.

Freigabevermerk

  • 20.08.2024 Innenministerium Baden-Württemberg
 

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Schließtage:

2024

23.12.2024
24.12.2024
27.12.2024
30.12.2024
31.12.2024

2025

27.02.2025 nachmittags
02.05.2025
30.05.2025
20.06.2025
31.07.2025
24.12.2025
29.12.2025
30.12.2025
31.12.2025

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